In Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird vom zuständigen Gericht ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit der Erstellung von Gutachten beauftragt.
Die Erstellung des Gutachtens im Gerichtsauftrag erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, welcher vom Gericht erlassen wurde, für ein: